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Enteignung

Am 11. August 1942 stirbt Georg Elsers Vater Ludwig. Da sein Sohn Miterbe ist, soll sein Aufenthalt ermittelt werden. Das Bezirksnotariat Heidenheim stellt am 12. September 1942 fest, dass Georg Elser zu 3/20 am Nachlass seines Vaters beteiligt sei. Elser habe „seinerzeit das Attentat auf den Führer in München verübt. Über sein Leben oder seinen Tod ist nichts bekannt.“ Über das Amts­gericht Heidenheim und das Landgericht Ellwangen wandert der Vorgang zum Oberlandes­gerichts­präsidenten in Stuttgart. Dieser wiederum bittet das Reichs­justiz­ministerium um Weisung, das den Vorgang als „geheime Reichs­sache“ an den Ober­reichs­anwalt beim Volksgerichtshof mit der Bitte um Erledigung weiterleitet.

Der Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof gibt die Anfrage an das Reichs­sicherheits­hauptamt weiter, das am 18. November 1942 feststellt, „dass die Bestrebungen des Johann Georg Elser volks- und staatsfeindlich gewesen sind“. Dies ist die Grundlage dafür, dass am 15. Dezember 1942 das bayerische Staatsministerium des Innern „das gesamte Vermögen des Johann Georg Elser“ zugunsten des Deutschen Reichs einzieht. Zuständig für die Einzie­hung des Erbteils des „Volksfeindes“ Elser ist der Oberfinanz­präsident in München. Sein gesamtes Erbe beträgt 200,47 Reichsmark, die jetzt eingezogen werden.